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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Büroetagen im "Burgunderhof"

Außenansicht
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Aufzug und Treppenhaus
Aufzug und Treppenhaus
Aufzug und Treppenhaus
Einzelbüro
Einzelbüro
Einzelbüro
Büro
Büro
Büro
Großraumbüro
Großraumbüro
Großraumbüro
Außenansicht
Außenansicht
Aufzug und Treppenhaus
Einzelbüro
Büro
Großraumbüro

Objektdetails

Objektnummer:
35065
Objektart:
Büroetage
Standort:
Düsseldorf
Stadtteil:
Heerdt
Baujahr:
1985
Modernisierung:
2007
Bürofläche:
1.023,64 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
Nach Absprache
Mietpreis:
9,70 €/m²
Provision:
nein
Personenaufzug:
ja
Nebenkosten:
2,60 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energiebedarfsausweis

Befeuerungsart:

Erdgas leicht

Beschreibung

Die Mietflächen bieten ein Höchstmaß an Individualität und Flexibilität und erfüllen alle Anforderungen eines modernen Bürogebäudes: Es ist eine multifunktionale Nutzung (Büro, Lager, Archiv) möglich. Auf dem rückwärtigen Grundstücksteil stehen Ihnen ausreichend Pkw-Einstellplätze zur Verfügung.

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Lage

Die zu vermietenden Büroetagen befinden sich in verkehrsorientierter Stadtlage, an der Stadtgrenze von Düsseldorf und Neuss. Es bestehen direkte Verkehrsanbindungen zu den jeweiligen Innenstädten sowie zur Stadtautobahn und zum links- und rechtsrheinischen Autobahnnetz. Die Autobahnanschluss-Stelle "Meerbusch/Neuss" ist Luftlinie nur ca. 500 m entfernt. Die Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Nahverkehrsnetzes ist optimal. Bus- und Straßenbahnhaltestellen befinden sich praktisch "vor der Tür" und bieten Ihnen u. a. Anschlussverbindungen zum S-Bahnhof Neuss sowie zum Düsseldorfer Hauptbahnhof.

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Grundriss

Grundriss Regelgeschoss (Haus Nr 27) Grundriss Regelgeschoss (Haus Nr 27)
Grundriss Regelgeschoss (Haus Nr 29 -31) Grundriss Regelgeschoss (Haus Nr 29 -31)

Karte



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Kontakt

Norbert Gertz
Name:
Norbert Gertz
Adresse:
Kennedydamm 55
40476 Düsseldorf
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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