Das Objekt bietet Ihnen Kombinationen aus Hallen-, Service-, Ausstellungs- und Büroflächen sowie ein separates Bürohaus. Die Andienung der ebenerdig befahrbaren Hallenkomplexe erfolgt über Rolltore bzw. Falttore. Die Hallen werden u.a. mit natürlichem Licht durch Oberlichtbänder versorgt und sind teilweise mit Kranbahnen von ca. 5 t bis ca. 10 t ausgerüstet. Die lichte Höhe beträgt ca. 5 - ca. 7,40 m (UKB). In dem Bürohaus sind flexible Raumaufteilungen möglich. Die Büroetagen sind teilweise mit hochwertigen Einbauschränken und einer KAT 7-Verkabelung ausgestattet. Auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Unternehmen kann individuell eingegangen werden.
Der UnternehmerPark liegt im Gewerbegebiet "Ratingen-Tiefenbroich" und in idealer Verkehrslage. In nur wenigen Minuten erreicht man das Autobahnkreuz Breitscheid (A 3, A 52, A 524) sowie das Autobahnkreuz Düsseldorf-Nord (A 52, A 44), wodurch eine schnelle Anbindung an das linksrheinische Autobahnnetz ermöglicht wird. Die Innenstadt von Ratingen ist Luftlinie nur ca. 1,5 km entfernt. Die Bushaltestelle "Christinenstraße" ist bequem fußläufig zu erreichen. Von besonderer Bedeutung ist die Nähe – ca. 10 Autominuten - zum Flughafen "Düsseldorf Airport" und zum Düsseldorfer "Messe- und Congress Center".
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.
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