Energiebedarfsausweis
Fernwärme
Das attraktive Bürogebäude besticht bereits von außen durch seine einzigartige Architektur und die verwendeten Glaselemente in der Granitstein-Lochfassade. Über das repräsentative Foyer gelangen Sie zu den Aufzugsanlagen, welche Sie bequem in Ihre neue Büroetage befördern. Die Flächen können flexibel und individuell nach Ihren Anforderungen als Einzel-, Kombi-, oder Großraumbüros realisiert werden und verfügen über öffenbare Fenster. Ihre Büros sind außerdem nach modernem Bürostandard ausgestattet.Die hauseigene Tiefgarage bietet schließlich Platz für Ihr Fahrzeug.
Das repräsentative Bürogebäude befindet sich am Fuße des traditionellen Bankenviertels, zwischen dem Platz der Republik und der Alten Oper. Sie haben hier eine optimale Verkehrsinfrastruktur. In nur ca. 5 Gehminuten erreichen Sie den Frankfurter Hauptbahnhof mit seinen zahlreichen Nah- und Fernverkehrsverbindungen. Am Platz der Republik befindet sich zudem eine Straßenbahn-Haltestelle der Linien 11, 16, 17 und 21.Mit dem PKW gelangen Sie über die Friedrich-Ebert-Anlage in ca. 7 Autominuten zur Theodor-Heuss-Allee, die Ihnen eine direkte Anbindung an das Westkreuz Frankfurt und somit auf die Autobahn A5 garantiert. Von hier aus gelangen Sie in aller Kürze der Zeit zum Frankfurter Kreuz und an den internationalen Rhein-Main Flughafen.Zahlreiche Unternehmen, wie internationale Finanzkonzerne, renommierte Anwaltskanzleien und namhafte Beratungshäuser haben die Vorteile eines innerstädtischen Standorts bereits für sich entdeckt.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.