Energiebedarfsausweis
Erdgas leicht
Moderne, helle Büroräume, bodentiefe Fenster, Sonnendecks und Loggien mit Wasser- und Hafenpanorama, Innenhofterrassen sowie Dachterrassen mit Skyline-Blick – THE DOCKS bietet neue, einmalige Perspektiven. Werden Sie Teil der urbanen und inspirierten Community aus lokalen und internationalen Unternehmen, die sich im Ostend bereits niedergelassen haben. Die Gebäudefront an der Lindleystraße gibt den Baukörpern ein solitäres Erscheinungsbild, während die Seite zum Hafenbecken signifikant von bunten Schiffscontainern inspiriert wird. Großflächige Fensterfronten sorgen für lichtdurchflutete Büros in den Büroetagen mit Blick auf das Wasser. Einladende Sonnendecks, Loggien ab dem 1. Obergeschoss und besonders große Dachterrassen mit Aussicht auf Hafen, EZB und Skyline.Das Gesamtprojekt THE DOCKS besteht aus mehreren Bauabschnitten. DOCK 2.0 (Lindleystraße 11) ist bereits erfolgreich realisiert. Die Bauteile A bis D werden in zwei Bauabschnitten realisiert und nach einem Gesamtkonzept zu einem harmonischen Ensemble zusammengefügt.
Facettenreich und lebendig präsentiert sich das Frankfurter Ostend mit seiner Hauptverkehrsader der Hanauer Landstraße. Zeitgenössische Architektur, neu gestaltete - und originale Industriebauten sowie gründerzeitliche Altbauten prägen das Straßenbild. Das Prinzip "Durchmischung und Wandel" zieht sich durch das ganze Viertel. Neben vielseitigem Wohnen, Naherholung im Ostpark und dem neu geschaffenen Hafenpark, ist das Arbeiten in unterschiedlichen Branchen hier impulsgebend: Werbeagenturen und deren Dienstleister, Designhotels, Auto-, Möbel- und Designkaufhäuser – nicht zuletzt die diversen Gastronomieangebote lassen das vielfältige Viertel florieren. Optimale Erreichbarkeit via Auto, Rad und ÖPNV mit sehr guter Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz machen das Ostend zum perfekten Standort.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.