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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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- SunPark - Bürogebäude im Solar Valley

Objektansicht
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Objektansicht
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Büro Flurbereich EG
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Büro Großraum
Büro Großraum
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Bürobereich mit Treppenaufgang
Bürobereich mit Treppenaufgang
Bürobereich mit Treppenaufgang
Büroraum EG
Büroraum EG
Büroraum EG
Büroraum
Büroraum
Büroraum
Büroräume EG
Büroräume EG
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Büroräume(1)
Büroräume(1)
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Eingangsbereich Bürogebäude
Eingangsbereich Bürogebäude
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Empfangsbereich mit Treppenaufgang
Empfangsbereich mit Treppenaufgang
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Innenansicht Bürohaus
Innenansicht Bürohaus
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Innenhof(1)
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Innenhof(2)
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Innenhof
Innenhof
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Küche
Küche
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Parkplatz
Parkplatz
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Treppenhaus Bürobereich
Treppenhaus Bürobereich
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Außenansicht Eingangsbereich
Außenansicht Eingangsbereich
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Objektansicht
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Büroraum EG
Büroraum
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Eingangsbereich Bürogebäude
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Treppenhaus Bürobereich
Außenansicht Eingangsbereich

Objektdetails

Objektnummer:
200842
Objektart:
Büro
Standort:
Bitterfeld-Wolfen
Baujahr:
2006
Bürofläche:
4.891,00 m²
Objektzustand:
neuwertig
Bezug:
ab sofort
Mietpreis:
5,50 €/m²
Provision:
nein
Barrierefrei:
ja
Personenaufzug:
ja
Nebenkosten:
2,50 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energiebedarfsausweis

Befeuerungsart:

Fernwärme

Beschreibung

Autarkes Bürogebäude im SunPark - Baujahr: 2006/2007- baulich sehr hochwertige und multifunktionales Bürogebäude- 3 Volletagen- Flächen stehen sofort für eine Anmietung zur Verfügung- hochwertige Ausstattung mit Teppichboden und Glaselementen - Empfangsbereich- Personenaufzug vorhandenEnergiebedarfsausweis liegt vor.

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Lage

Das Objekt befindet sich in Bitterfeld-Wolfen unweit der B183 und ist nur wenige Kilometer entfernt von der A9 (AS Bitterfeld/Wolfen). Die Stadt zählt zu den führenden Industriestandorten Mitteldeutschlands und verfügt über 10 Industrie- und Gewerbegebiete mit über 1.300 ha Nutzfläche. Allein im ChemiePark gibt es mittlerweile rund 360 Unternehmen mit insgesamt 11.000 Mitarbeitern.Es finden sich auch nicht minder erfolgreiche Unternehmen des Maschinenbaus, des metallverarbeitenden Gewerbes, der Folien- bzw. Glasindustrie. Diese bilden gemeinsam mit der im TechnologiePark Mitteldeutschland angesiedelten Photovoltaik-Industrie die Kernkompetenzen des Standortes.

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Kontakt

Christian Weirauch
Name:
Christian Weirauch
Adresse:
Salomonstraße 21
04103 Leipzig
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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