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Dessauer Hof Centrum - Büroflächen im Herzen Dessaus

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Büro
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Fläche EG
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Büro
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Objektansicht
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Büro
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Fläche EG
Büro

Objektdetails

Objektnummer:
823341
Objektart:
Büro / Praxis / Ausstellungsräume
Standort:
Dessau-Roßlau
Stadtteil:
Zentrum
Baujahr:
1996
Bürofläche:
1.595,00 m²
Objektzustand:
nach Vereinbarung
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
6,50 €/m²
Provision:
nein
Barrierefrei:
ja
Personenaufzug:
ja
Art der Verkabelung:
Glasfaser verfügbar
Nebenkosten:
3,10 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energieverbrauchsausweis

Befeuerungsart:

Erdgas schwer

Beschreibung

Das Dessauer Hof Centrum liegt im Herzen von Dessau-Rosslau und in unmittelbarer Näher des alten Hauptpostamtes und des Bauhausmuseums. Das 5-geschossige Gebäude verfügt üner Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss, die von einer Bank und einem Bäcker mit Cafe genutzt werden. Der Rest des Gebäudes ist der Büronutzung vorbehalten.Die kleinste zur Verfügung stehende Bürofläche umfasst ca. 210 m², die größte Fläche ca. 454 m².

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Lage

Dessau ist die drittgrößte Stadt des Bundeslandes Sachsen-Anhalt und im Hinblick auf die Verkehrsanbindung sowie durch die innere Infrastruktur eine mitteldeutsche Wachstumsregion mit langer Tradition. Die nächsten größeren Städte sind Halle (Saale), etwa 40 km südwestlich, Leipzig, etwa 52 km südlich und Magdeburg, etwa 65 km nordwestlich gelegen. Die Anbindung an den motorisierten Individualverkehr erfolgt über die direkt anbindenden Bundesstraßen B 184 und B 185, sowie die ca. 5 km entfernt Bundesautobahn A 9. Für den öffentlichen Personennahverkehr befinden sich mehrere Straßenbahn- und Buslinien unmittelbar vor dem Objekt.

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Grundriss

Grundriss EG Grundriss EG
Grundriss 1OG Grundriss 1OG
Grundriss 2OG Grundriss 2OG
Grundriss 3OG Grundriss 3OG
Grundriss 4OG Grundriss 4OG

Karte



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Kontakt

Madlen Gebhardt
Name:
Madlen Gebhardt
Adresse:
Salomonstraße 21
04103 Leipzig
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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