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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Eleganz und Flexibilität am Deutschherrenufer

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Bürofläche
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Kantine
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Atrium
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Übersichtsplan
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Objektdetails

Objektnummer:
36346
Objektart:
Büro
Standort:
Frankfurt am Main
Baujahr:
2005
Bürofläche:
1.918,96 m²
Objektzustand:
neuwertig
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
16,00 €/m²
Provision:
nein
Barrierefrei:
ja
Personenaufzug:
ja
Art der Verkabelung:
gemäß Mieterwunsch
Nebenkosten:
5,50 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energiebedarfsausweis

Endenergiebedarf:

202,7 kWh/(m²*a)

Befeuerungsart:

Fernwärme

Beschreibung

Das einzigartige Bürogebäude setzt einen deutlichen Akzent vor der Frankfurter Skyline: Das Gebäudeensemble ragt wie ein Schiffsbug aus den umliegenden Wohnhäusern hervor. Die zeitlose Stahl-Glas-Konstruktion, verbunden mit natürlichen Baustoffen, schafft ein Spannungsfeld aus Sachlichkeit und Eleganz. Die flexiblen Büroflächen lassen selbstverständlich keine Wünsche an einen modernen Bürostandort offen. Die hellen Büroflächen lassen sich flexibel als Großraum-, Einzel- oder Kombibüro gestalten. Innovative Technik, gepaart mit Komfort und Ambiente, sorgen für kreatives Arbeiten. Ein Betriebsrestaurant und ein Café mit hohem Qualitätsstandard und Cateringservice finden sich im Erdgeschoss des Gebäudes.

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Lage

Leben und Arbeiten am Fluss - mit dem Deutschherrnviertel ist direkt am Main ein Quartier gewachsen, das dem Zeitgeist in jeder Hinsicht entspricht. Doch nicht nur die einzigartige Verbindung zukunftsweisender Funktionalität und Lifestyle-Ambiente machen das Viertel so interessant; namhafte Unternehmen wissen die Vorzüge der optimalen Infrastruktur bereits zu schätzen. In Kürze wird dieser Standort durch die Erweiterung der Mainbrücke-Ost über eine direkte Anbindung an die EZB verfügen.

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Grundriss

Grundriss Kombibüro Grundriss Kombibüro
Grundriss Open Space Grundriss Open Space
Grundriss Zellenbüro Grundriss Zellenbüro

Karte



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Kontakt

Michael Scherer
Name:
Michael Scherer
Adresse:
Große Gaullusstraße 9
60311 Düsseldorf
Tel:
+49 69 92103-313
E-Mail:
michael.scherer@aengevelt.com
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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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