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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Objektdetails

Objektnummer:
823256
Objektart:
Prod./ Lager / Gewerbehallen
Standort:
Thiendorf
Baujahr:
2000
Hallenfläche:
1.700,00 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
3,50 €/m²
Provision:
ja
Grundstücksfläche:
7.251,00 m²
Nebenkosten:
1,50 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energieverbrauchsausweis

Befeuerungsart:

Öl

Beschreibung

Das Vermietungsobjekt ist ein Teil des ehemaligen cash & carry Marktes für Floristen mit ca. 5.183m² Hallenfläche und ca. 7.251m² Fläche im Außenbereich. Aktuell sind ca. 1.700m² anmietbar. Fünf ebenerdige Zufahrten sowie drei Rampen ermöglichen eine flexible Andienung. Neben einem ca. 30 m² großen Büro gibt es noch gemeinschaftlich zu nutzende Sozialräume. Auf Anfrage wären auch Kühlräume verfügbar. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorhanden.

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Lage

Das hier angebotene Objekt befindet sich im Gewerbepark der Gemeinde Thiendorf. Die Nähe zur Autobahn A13 (Dresden-Berlin) sowie zur B98 machen Thiendorf zu einem logistischen Drehkreuz in Nordsachsen. Die sächsische Landeshauptstadt Dresden ist nur 30 km entfernt und in 30 Minuten erreichbar. Bis Berlin sind es etwa 2 Stunden Fahrzeit.

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Provisionshinweis

Im Anmietungsfall beträgt die Maklerprovision 1,19 Netto-Monatsmieten inklusive 19% Mehrwertsteuer. Die Provision ist fällig und verdient bei Mietvertragsabschluss und zahlbar innerhalb von acht Banktagen nach Rechnungsstellung. Sofern dieses Angebot einen Erwerb des Objektes zur Folge hat, ist dieser entsprechend unseren Allgemeinen Provisionsbedingungen provisionspflichtig. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

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Grundriss

Grundriss Grundriss

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Kontakt

Maik Hering
Name:
Maik Hering
Adresse:
Altmarkt 10c
01067 Dresden
Tel:
+49 351 320202-56
E-Mail:
maik.hering@aengevelt.com
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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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