Energieverbrauchsausweis
Fernwärme
Die repräsentativen Bürohäuser gruppieren sich um drei große Innenhöfe. Die Höfe erzeugen viel Helligkeit in den Büros und sorgen für eine angenehme Atmosphäre für einen Aufenthalt der Mitarbeiter. Die Gebäude sind auf höchstem Niveau ausgestattet und bieten somit flexible Raumaufteilungsvarianten. Das Gebäude wurde als deutschlandweit zweites Gebäude im Jahr 2012 mit dem GOLD-Status nach LEED (Leadership in Energy and Environmental Design) im Bereich der Bestandsgebäude zertifiziert. Bei dem Zertifizierungsprozess wurde neben den gebäudetechnischen Eigenschaften auch zahlreiche Nachhaltigkeitskriterien im Hinblick auf einen umweltfreundlichen und ressourcenschonenden Betrieb nachgewiesen.
Das moderne Büroobjekt befindet sich in zentraler Bankenlage! Mit dem PKW benötigen Sie nur ca. 18 Minuten (B44/43) zum Frankfurter Flughafen. Die Goethestraße, Freßgass und Zeil befinden sich wenige Gehminuten entfernt. Dort bietet sich Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Gastronomie und Einkaufsmöglichkeiten. Über die nahgelegenen U-und S-Bahn-Haltestellen "Taunusanlage" und "Hauptwache" haben Sie besten Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. Namhafte Unternehmen wie die Credit Suisse haben sich bereits für diesen exklusiven Standort entschieden.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.