Energieverbrauchsausweis
197 kWh/(m²*a)
Erdgas schwer
Die attraktive Wohnparkanlage besteht aus drei Wohnhäusern mit großer Tiefgarage sowie Schwimmbadanlage auf großzügigem Parkgrundstück von ca. 8.930 m² mit altem Baumbestand.Die hier angebotene 4-Zimmer-Wohnung liegt im 1. Obergeschoss (Aufzug).Auf Anhieb wird Ihnen der großzügige Grundriss sehr gut gefallen:Der ca. 41 m² großzügige Wohn-/Essbereich verfügt über eine große Fensterfront mit Zugang zur optimal nach Westen ausgerichteten ca. 9,1 m² großen Loggia.Von hieraus genießen Sie einen Blick auf die gepflegte Parkanlage.Eine große Diele mit Garderobe und Gäste-WC, Küche, Flur, drei separate Schlafzimmer mit separatem, perfekt ausgestattetem Bad/WC bilden das weitere Wohnflächenangebot.Anmerkung:Die Wohnung befindet sich zum größten Teil in einem dem Baujahr entsprechenden Zustand.
Stockum zählt zu den bevorzugten Stadtwohnlagen der Landeshauptstadt Düsseldorf und bietet neben der attraktiven Adresse alle Vorzüge des citynahen Wohnens.Die "Niederrheinstraße" liegt im nördlichen Stadtteilbereich nah zu den Sportanlagen der "Merkur Spiel Arena". Die Düsseldorfer City (ca. 6 km) und der "Flughafen Düsseldorf International" (ca. 2 km) sind sehr gut erreichbar.Die exzellente Infrastruktur und vor allem die kurzen Wege sowohl in die Düsseldorfer City als auch in den Ortskern von Kaiserswerth zeichnen diese Lage aus.Über die Niederrheinstraße erreichen Sie die Düsseldorfer City mit "Königsallee" und "Schadowstraße" sowie Opern- und Schauspielhaus, Museen, Verwaltungszentren bequem mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln.Zu Ihren zukünftigen Nachbarn zählen u.a. der Freizeitpark "Rheinaue", das Messe- und Kongresscenter", die Merkur Spiel Arena" das malerische "Alt-Kaiserswerth" mit der Ruine Kaiserpfalz, der "Lantz’sche Park" sowie der "Nordpark" mit "Aquazoo", "Japanischem Garten", der "Rheinpark" und der "Yachthafen". Alle Schulformen sind in Stockum vorhanden und werden ergänzt durch die "Internationale Schule Düsseldorf" mit benachbartem Kaiserswerth.Über den nahe gelegenen Nordring (A 44) mit der leistungsfähigen Rheinquerung, sind das linksrheinische Autobahnnetz sowie Flughafen "Düsseldorf International" und Autobahnkreuz Breitscheid (A 3) schnell und bequem erreichbar.
inkl. 19 % MwSt.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.