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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Büroflächen in einer der wichtigsten Haupterschließungsstraßen Leipzigs

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Ausstattung 2OG (1)
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Ausstattung 3OG (1)
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Ausstattung 4OG
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Objektdetails

Objektnummer:
37211
Objektart:
Büro
Standort:
Leipzig
Stadtteil:
Gohlis
Baujahr:
1996
Bürofläche:
177,00 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
ca. Mitte Janauar 2021
Mietpreis:
7,50 €/m²
Provision:
nein
Barrierefrei:
ja
Personenaufzug:
ja
Art der Verkabelung:
KAT5
Nebenkosten:
2,00 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energieverbrauchsausweis

Energieverbrauchkennwert:

102 kWh/(m²*a)

Befeuerungsart:

Gas

Beschreibung

Das Büro- und Geschäftshaus wurde 1996 errichtet und verfügt über einen ebenerdigen Zugang mit Aufzug (barrierefrei).Die vakanten Büroflächen befinden sich im 2. und 3. OG. Die Fläche im 2. OG links verfügt über ca. 97m² und derzeit 3 Räume. Das Großraumbüro kann allerding wieder auf 4 Räume geteilt werden. Die Fläche im 3. OG und 4. OG verfügen über ca. 80 m² und 3 Räume sowie eine Teeküche.PKW-Stellplätze sind hinter dem Haus verfügbar.

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Lage

Das Grundstück befindet sich an der wichtigsten nordwestlichen Hauptausfallstraßen der Stadt Leipzig. Die Innenstadt ist nur ca. 3 km entfernt. Die günstige Lage garantiert eine ausgezeichnete überregionale Anbindung durch die B6 in Richtung Halle und dem Flughafen Leipzig /Halle. An den öffentlichen Personennahverkehr ist die Liegenschaft hervorragend angebunden. Im Umkreis von ca. 400 m befinden sich mehrere Straßenbahn-, Bus- und S-Bahnhaltestellen. Der Stadtteil Gohlis zählt zu den bevorzugtesten Wohnlagen in Leipzig. Im Einzugsgebiet leben ca. 45.000 Einwohner.

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Grundriss

Grundriss 2 OG Grundriss 2 OG
Grundriss 3OG Grundriss 3OG
Grundriss 4 OG Grundriss 4 OG

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Kontakt

Madlen Gebhardt
Name:
Madlen Gebhardt
Adresse:
Salomonstraße 21
04103 Leipzig
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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