Energieverbrauchsausweis
Öl
Das 2-geschossige Bürohaus zeichnet sich durch seine geradlinige und klare Architektur aus. Dieses außergewöhnliche Bürohaus mit zentraler Eingangslobby ist im Erdgeschoss aufgeständert und mit dem Auto unterfahrbar. Mit seinen beiden großflächigen Büroetagen wirkt es wie ein Brückenbauwerk inmitten der umgebenden Wohnhäuser. Das Bürogebäude verfügt über einen zentralen Eingangsbereich im Erdgeschoß. Die Büroetage wird durch ein zentrales Treppenhaus erschlossen. Die Raumaufteilung ist nach Ihren individuellen Wünschen - in Abstimmung mit dem Vermieter - konstruktiv veränderbar. Die rationelle Raumtiefe sowie das Fensterachsmaß bieten Ihnen eine flexible Nutzung und Ausleuchtung mit Tageslicht. PKW-Stellplätze stehen vor dem Objekt zur Anmietung zur Verfügung.
Das Objekt ist in urbaner Stadtteillage in Düsseldorf-Pempelfort gelegen. Sie verfügen über schnelle und einfache Verkehrsverbindung zu den nördlichen Autobahnanschlüssen A 52 (Düsseldorf/Essen) und A 44. Die S-Bahn-Station "Zoo" und die Straßenbahnhaltestellen "Stockkampstraße" sind nur wenige Gehminuten entfernt und bieten zentrale Verbindungen zur Innenstadt, zum Flughafen "Düsseldorf Airport" und zum "Messe- und Congress-Center". Zur Nachversorung stehen im direkten Umfeld Restauants (Löffelbar, Ab der Fisch, Curry, The Classic Western Steakhouse), Cafés, Supermärkte (Rewe) zur Verfügung.
Im Anmietungsfall beträgt die Maklerprovision bei Mietverträgen von bis zu 5 Jahren Laufzeit 3,0 Netto-Monatsmieten, bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren 4,0 Netto-Monatsmieten, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Provision ist verdient / fällig bei Mietvertragsabschluss und zahlbar innerhalb von 8 Banktagen gegen Rechnungsstellung. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.