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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Top geschnittene Büroflächen / Praxisflächen in der Gemeinde Moritzburg

Objektansicht
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Objekt
Objekt
Objekt
Büro im EG
Büro im EG
Büro im EG
Bürogang im EG
Bürogang im EG
Bürogang im EG
Teeküche im EG
Teeküche im EG
Teeküche im EG
Sanitäranlage
Sanitäranlage
Sanitäranlage
EG
EG
EG
Objektansicht
Objekt
Büro im EG
Bürogang im EG
Teeküche im EG
Sanitäranlage
EG

Objektdetails

Objektnummer:
825812
Objektart:
Büro
Standort:
Moritzburg
Stadtteil:
Moritzburg OT Boxdorf
Baujahr:
1935
Modernisierung:
2003
Bürofläche:
96,88 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
7,50 €/m²
Provision:
nein
Personenaufzug:
nein
Art der Verkabelung:
Glasfaser verfügbar
Nebenkosten:
2,50 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energiebedarfsausweis

Befeuerungsart:

Erdgas schwer

Beschreibung

Das zentral gelegene Wohn- und Geschäftshaus bietet Ihnen großzügige, helle Büroflächen im EG und 1.OG. Zahlreiche mietbare Stellplätze stehen Ihnen direkt vor Ort zur Verfügung.

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Lage

Das Objekt befindet sich in der Gemeinde Moritzburg im Ortsteil Boxdorf. Es besteht eine optimale Verkehrsanbindung zur Autobahn A4/A13 sowie zum Flughafen Dresden. Schule, Kindergarten, Konsum und Netto, medizinische Einrichtungen befinden sich in der Nähe. Es besteht eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV.

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Karte



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Kontakt

Kathrin Domine
Name:
Kathrin Domine
Adresse:
Altmarkt 10c
01067 Dresden
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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