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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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  3. Repräsentative Loftfläche mit Industriecharme in beliebter Kiezlage

Hochwertige und stilvolle Büroflächen in erstklassiger Lage!

Deckblatt_richtige Maße
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Chefbüro
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Großraumbüro
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Beispielbüro
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Empfangsbereich
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Großraumbüro
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6 OG - Einzelbüro
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6 OG - Großraumbüro
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6 OG - Kombibüro
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7 OG - Einzelbüro
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7 OG - Großraumbüro
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6 OG - Einzelbüro
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Objektdetails

Objektnummer:
31192
Objektart:
Büro
Standort:
Frankfurt am Main
Stadtteil:
Innenstadt
Baujahr:
2004
Bürofläche:
3.392,38 m²
Objektzustand:
modernisiert
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
34,00 €/m²
Provision:
nein
Barrierefrei:
ja
Personenaufzug:
ja
Nebenkosten:
6,70 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energiebedarfsausweis

Befeuerungsart:

Fernwärme

Beschreibung

Das im Jahre 2003 erbaute Gebäude mit überwiegender Büronutzung zeichnet sich durch insgesamt 12 Etagen aus, die sich auf 9 Obergeschosse und 3 Untergeschosse verteilen. Dauerparkplätze können im Parkhaus innerhalb des Objektes, das auch öffentlich genutzt zur Verfügung steht, angemietet werden. Die Immobilie hat eine Mietfläche von rund 13.890 m² und besticht neben ihrer exklusiven Lage am Nizza-Ufer durch Ihre Architektur, die effizienten Grundrissgestaltungsmöglichkeiten und eine sehr hochwertige Ausstattung für den potentiellen Mieter. Hauptnutzer ist neben dem Bankhaus Metzler derzeit eine internationale Wirtschaftskanzlei.

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Lage

Das repräsentative Bürogebäude befindet sich direkter Nähe zum Mainufer und zeichnet sich durch die schnelle Erreichbarkeit von innterstädtischen Treffpunkten wie den Opernplatz, die Fressgass sowie die Hauptwache aus. Zudem befinden sich vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Cafés und First-Class-Hotels im unmitelbaren Umfeld und sind fußläufig zu erreichen.Die nachbarschaftliche Umgebung kennzeichnet sich außerdem durch bekannte Hochhausimmobilien wie den Taunusturm, den Commerzbank Tower oder den Green Towers der Deutschen Bank aus.

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Karte



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Kontakt

Michael Scherer
Name:
Michael Scherer
Adresse:
Große Gaullusstraße 9
60311 Düsseldorf
Tel:
+49 69 92103-313
E-Mail:
michael.scherer@aengevelt.com
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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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