Energieverbrauchsausweis
Erdgas leicht
Das Bürogebäude sowie der erste Hallenabschnitt mit ca. 1.600 m² wurden 1999 auf dem ca. 9.311 m² großem Grundstück errichtet und 2003 um den zweiten, ca. 1.200 m² großen, Hallenabschnitt erweitert. Das Grundstück ist vollständig eingefriedet und verfügt über zwei große Zufahrtstore, welche eine Objektumfahrung ermöglichen. Über die im Dach eingebrachten Lichtkuppeln sowie die Lichtbänder in den Fassadenteilen ist für ausreichend Tageslichteinfall gesorgt.Die Immobilie bietet insgesamt ca. 3.400 m² Mietfläche. Diese teilt sich auf ca. 600 m² Büro- und Sozialfläche sowie ca. 2.800 m² Hallenfläche auf. Die Andienung erfolgt aktuell über 3 ebenerdige Rolltore. Durch die Skelettbauweise mit Sandwichplatten kann die Anzahl der Rolltore problemlos erweitert werden.Durch die Unterteilung der Hallenfläche ist diese getrennt vermietbar. Der modern ausgestattete Bürobereich kann etagenweise vermietet werden und verfügt im Erdgeschoss über einen direkten Zugang zur Hallenfläche.
Haldensleben ist die Kreisstadt des Landkreises Börde in Sachsen-Anhalt. Die Stadt besticht durch ihre fast vollständig erhaltene Stadtmauer, welche die charmante Altstadt mit Fachwerkhäusern umschließt.Die Stadt verfügt über ein breites Spektrum an sozialen Angeboten. So gibt es eine Auswahl an verschiedenen Kindertagesstätten, Schulen und Jugendclubs. Ferner ist ein breites kulturelles Angebot vorhanden. Neben der gut erhaltenen historischen Altstadt, dem Schloss Hundisburg, der Ruine Nordhusen sowie den Tortürmen, ist auch ein großes kulinarisches Angebot mit Restaurants und Bars gegeben.
Provision: 5,95 % inkl. 19 % MwSt. 5,8 % inkl. 16 % MwSt. (Zeitraum 01.07.2020 - 31.12.2020) Sollte unsere Maklerprovision in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 verdient sein, beträgt die Provision aufgrund der im 2. Halbjahr 2020 niedrigeren gesetzlichen Mehrwertsteuer 5,8 % inkl. 16 % MwSt.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.