Energieverbrauchsausweis
Erdgas schwer
Die Büroetagen werden durch ein zentrales Treppenhaus mit einem 6-Personenaufzug erschlossen. Hier stehen Ihnen Teeküchen und Sanitäranlagen zur Verfügung. Auch die Ausstattung der Büroflächen spricht für sich. Es sind isolierverglaste Fenster und Aluminiumrahmen mit Aussenjalousien vorhanden. Die Bürofläche ist überwiegend mit einem hellen Laminatboden ausgestattet. In den Decken sind Beleuchtungskörper integriert. Entlang der Fensterbrüstung sind Kabelkanäle für Büro- und Kommunikationstechnik installiert. Das Objekt ist durch eine umfangreiche Alarmanlage gesichert.
Das Gewerbegebiet Ratingen Tiefenbroich ist ein gefragtes modernes Gewerbegebiet mit idealen Verkehrsanbindungen. Über die A 52 haben Sie eine direkte Verbindung nach Essen und dem gesamtem Ruhrgebiet, sowie an das nahegelegene Autobahnkreuz Breitscheid zur Anschlussstelle A 3 in Richtung Oberhausen/Frankfurt. In nur etwa 10 - 15 Autominuten erreichen Sie den Flughafen "Düsseldorf Airport", das "Messe- und Congress-Center" Düsseldorf und die A 44. Nicht nur die Autobahnen sind gut zu erreichen. Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr besteht mit der Bushaltestelle "Gerhart-Hauptmann-Straße" in direkter Nähe. Diese optimale Bündelung von Standortvorteilen haben etliche namhafte Unternehmen bereits erkannt.
Im Anmietungsfall beträgt die Maklerprovision bei Mietverträgen von bis zu 5 Jahren Laufzeit 3,0 Netto-Monatsmieten, bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren 4,0 Netto-Monatsmieten, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Provision ist verdient / fällig bei Mietvertragsabschluss und zahlbar innerhalb von 8 Banktagen gegen Rechnungsstellung. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.