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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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GEWERBEPARK - ITTERPARK -

Außenansicht
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Itterpark 8
Itterpark 8
Itterpark 8
Itterpark 12
Itterpark 12
Itterpark 12
Außenansicht
Außenansicht
Itterpark 8
Itterpark 12

Objektdetails

Objektnummer:
112071
Objektart:
Büro
Standort:
Hilden
Baujahr:
1991
Bürofläche:
585,00 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
sofort
Mietpreis:
9,90 €/m²
Provision:
nein
Personenaufzug:
nein
Art der Verkabelung:
gemäß Mieterwunsch
Nebenkosten:
2,50 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:
Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf:
285,60 kWh/(m²*a)
Befeuerungsart:
Gas

Beschreibung

Moderner ansprechender Gewerbepark mit guter Infrastruktur.

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Lage

Citynah in exzellenter erreichbarer Gewerbegebietslage, nahe den Autobahnen A3, A46 und A59. Das Hildener Kreuz (A3 / A46) ist nur ca. 3 km entfernt und die Düsseldorfer Innenstadt sowie der Flughafen "Düsseldorf Airport" sind in ca. 20 Autominuten erreichbar. Idealer ÖPNV-Anschluss: Bushaltestelle unmittelbar vor der Tür mit Anschlussverbindungen u.a. zu den nahegelegenen S-Bahn-Stationen Hilden und Hilden-Süd.

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Grundriss

Grundriss Erdgeschoss Grundriss Erdgeschoss

Karte



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Kontakt

Norbert Gertz
Name:
Norbert Gertz
Adresse:
Kennedydamm 55
40476 Düsseldorf
Tel:
+49 211 8391-230
E-Mail:
norbert.gertz@aengevelt.com
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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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