Energiebedarfsausweis
132,7 kWh/(m²*a)
Gas
Dieses exklusive Bürogebäude besticht schon äußerlich durch seine prachtvolle Altbaufassade. Sie dient als imposanter, repräsentativer Eingang für alle Mieter, insbesondere auch zu dem dahinter liegenden, hochmodernen Neubau mit erstklassiger Ausstattung. Über den schicken Empfangsbereich gelangen Sie zu den Aufzugsanlagen, welche Sie bequem in Ihre neue Büroetage befördern. Die neuen Büroflächen sind nach neustem Standard ausgestattet. Als besonderes Highlight der Immobilie sind die zum Teil exklusiv nutzbaren Dachterrassen in den oberen Stockwerken zu erwähnen. Zusammen mit der hauseigenen Tiefgarage runden sie den optimalen Gesamteindruck der Immobilie ab.
Das Gebäude befindet sich in hervorragender Westendlage, direkt an der bekannten und renommierten Bockenheimer Landstraße. Internationale Traditionsunternehmen wie die Berenberg Bank, UBS, White & Case LLP, Hengeler Mueller oder Allianz Global Investors befinden sich in direkter Nachbarschaft. Das Westend ist geprägt von Stilaltbauten aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Zwischen den anmutigen, freistehenden Villen und einladenden Parks finden Sie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants.Die Alte Oper und die überregional bekannte "Freßgass" sind nur wenige Gehminuten entfernt. Ebenso die Anschlüsse an den öffentlichen Personennahverkehr. So erreichen Sie in kurzer Zeit die U-Bahn-Haltestelle "Alte Oper" sowie die S-Bahn-Haltestelle "Taunusanlage". Attraktive und gepflegte Grünanlagen wie z.B. der nahe gelegene Rothschildpark runden die exzellente Lage umgeben von hochklassigen Unternehmen ab.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.