Energieverbrauchsausweis
Gas
Das moderne Bürogebäude wurde umfangreich saniert und verfügt über eine helle, freundliche Fassade. Über den Eingangsbereich gelangen Sie zu der Aufzuganlage, welche Sie bequem in Ihre neue Büroetage befördert. Die Flächen können individuell nach Ihren Anforderungen als Einzel-, Kombi- oder Großraumbüros realisiert und gestaltet werden. Großzügige Fensterflächen sorgen für einen natürlichen Lichteinfall und somit für eine angenehme Arbeitsatmosphäre. In den umliegenden Parkhäusern stehen ausreichend Stellplätze zur Anmietung zur Verfügung.
In absoluter AAA-Lage, gegenüber der "Alten Oper" befindet sich dieses repräsentative Gebäude mitten auf der traditionsreichen Freßgass´, im Herzen der pulsierenden Innenstadt und Altstadt Frankfurts, wo sich Ihnen eine einmalige Atmosphäre und ein vielfältiges Angebot an Gastronomen und interessanten Einkaufsmöglichkeiten bietet. Auch das angrenzende Bankenviertel und die Nähe zur Deutschen Börse tragen zur großen Attraktivität des Standorts für Unternehmen bei. Über die nahegelegene U- Bahn-Haltestelle "Alte Oper" und den ÖPNV-Knotenpunkt "Frankfurt Hauptwache" haben Sie eine optimale Anbindung an das gesamte Frankfurter ÖPNV-Netz, den Hauptbahnhof und den Rhein-Main-Flughafen.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.