Das repräsentative Hochhaus ragt nicht zuletzt durch seine moderne Glasfassade heraus. Über den elegant gestalteten Eingangsbereich mit besetztem Empfang gelangen Sie zu den Aufzugsanlagen. Diese befördern Sie bequem in Ihre neue Büroetage, die über modernen Ausstattungsstandard verfügt. Durch das vorhandene flexible Trennwandsystem können die Büroräume nach Ihren Anforderungen als Einzel-, Kombi- oder Großraumbüros realisiert werden. In den oberen Etagen bietet die großzügige Dachterrasse einen beeindruckenden Blick auf die Frankfurter Skyline und lädt dabei zum Entspannen ein. Die hauseigene Tiefgarage rundet schließlich den modernen Gesamteindruck der Immobilie ab.
Das moderne Bürogebäude befindet sich inmitten des beliebten und belebten Frankfurter Stadtteils Westend. Der Standort profitiert vor allem von der zentralen, verkehrsgünstigen Lage in einem urbanen Umfeld. In unmittelbarer Nähe liegt der Palmengarten, als einer von vielen Attraktionen in Frankfurt. Die Bockenheimer Landstraße mit ihren zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomieangeboten ist fußläufig in wenigen Minuten erreichbar.Auch der Anschluss an den ÖPNV ist hervorragend ausgebaut. So befindet sich die U-Bahn Station Grüneburgweg mit Anschluss an die Hauptverkehrsknotenpunkte Konstabler- und Hauptwache in fußläufiger Entfernung. Außerdem befinden sich Bushaltestellen in Objektnähe.Mit dem PKW erreichen Sie den internationalen Frankfurter Flughafen über die A5 in ca. 15 Fahrminuten.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.
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