Energieverbrauchsausweis
Fernwärme
Das "Bürocenter am Airport" ist ein modernes Bürozentrum mit markanter und individueller Architektur des international bekannten Kölner Architekten Prof. Böhm. Der dreigliedrige und dreigeschossige Baukörper ist nach Süden, Westen und Norden in Form eines dreiblättrigen Kleeblattes um ein Atrium herum errichtet. Von dort aus gelangen Sie in die einzelnen Bauteile. Die Obergeschosse erreichen Sie über das Treppenhaus und die Aufzugsanlage mit zwei Aufzugskabinen. Eine Videoüberwachungsanlage und elektronische Zugangskontrolle sichern das Objekt 365 Tage im Jahr rund um die Uhr. PKW-Stellplätze stehen ausreichend zur Anmietung zur Verfügung. Die Flächen werden renoviert übergeben, auf Ihre Wünsche kann im Rahmen des bestehenden Budgets eingegangen werden.
Das Objekt befindet sich im Düsseldorfer Stadtteil Lichtenbroich. In unmittelbarer Nähe befinden sich der Flughafen "Düsseldorf Airport" und der Flughafen Bahnhof. Der werbewirksame Standort liegt äußerst verkehrsgünstig und ist sowohl über die A 44 als auch über die A 52 schnell zu erreichen. Durch den in nur wenigen Gehminuten erreichbaren ICE-Bahnhof (Flughafen Bahnhof) und den Durchgang unter der Autobahn A 44 ist dieser Standort optimal an das ÖPNV-Netz und an das Regional- und Fernnetz der Deutschen Bahn angeschlossen. Zudem ist der Flughafen "Düsseldorf Airport" via SkyTrain nur 5-10 Fahrminuten entfernt. Die nächste Bushaltestelle befindet sich auch in umittelbarer Nähe (ca. 300 m). Die gewachsene Infrastruktur in den Stadtteilen Lichtenbroich und Unterrath verfügt über Supermärkte, Arztpraxen, Apotheken, Banken, Hotels und Einkaufszentren. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich u. a. internationale Unternehmen wie Nippon, Rheon Automatic Machinery, Nikon, s.Oliver, CCS Digital Fabric, EP und DB Schencker u.a.m. Eine Aufwertung des Standortes ist durch die geplante größtenteils unterirdische Ausweitung der U-Bahn-Linie "U81", vom "Messe- und Congress-Center" Düsseldorf zum Flughafen "Düsseldorf Airport" bis nach Ratingen-West gegeben und wird diese wichtige Nord-Süd Schiene infrastrukturell optimieren.
Vorbemerkung
Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit größter Sorgfalt und in Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen und unter Einhaltung des auf den Vorgaben der „Initiative Corporate Governance der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V.“ („ICG“) beruhenden Wertemanagementsystems unseres Unternehmens sowie der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns als Mitglied des „IVD“ („Immobilienverband Deutschland“) verpflichtet haben. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern legen wir zusätzlich die hier abgedruckten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ („AGB“) zugrunde. Sie geben die wichtigsten Regeln für den Maklerauftrag wieder.
§ 1 Vertraulichkeit
Unsere Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Zur Weitergabe an Dritte sind diese nur mit unserer schriftlichen Zustimmung befugt. Im Falle unbefugter Weitergabe haben wir - unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs – Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision.
§ 2 Vorkenntnis
Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, so ist uns hiervon innerhalb 8 Tagen nach Zugang Kenntnis zu geben und die Quelle zu belegen.
§ 3 Höhe der Maklerprovision
An Maklerprovision sind, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart, an uns zu zahlen:
An- und Verkauf:
soweit es sich nicht um die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser handelt, bei denen der Käufer Verbraucher ist; in diesem Fall gelten die Regelungen in nachfolgendem lit. b)
bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal): vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
bei Projekt-, Werk-/Werklieferungs- oder Generalunternehmer-/Generalübernehmerverträgen o. ä.: von Auftraggeber und Auftragnehmer je 3 % sämtlicher vom Auftraggeber des Projekt-, Werk-/Werklieferungs- oder Generalunternehmer-/ Generalübernehmervertrags geschuldeten Vergütung. Berechnungsgrundlage wie bei a.
bei Erbbaurechten: je 3 % von Erbbaunehmer und Erbbaugeber, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter/Pächter/Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. g. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnung der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Alle genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.
§ 4 Entstehen des Provisionsanspruchs, Fälligkeit
„Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist.“ Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung. Wird die Rechnung erstellt, bevor der Provisionsanspruch entstanden ist, wird die Provision erst mit dem Entstehen des Provisionsanspruchs fällig und zahlbar. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
§ 5 Informationspflichten des Auftraggebers
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren. Der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluß eines Hauptvertrages zu informieren und uns unverzüglich eine Vertragsabschrift nebst aller sich darauf beziehenden Nebenabreden zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Haftung, Schadenersatz
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.
§ 7 Doppeltätigkeit
§ 8 Streitbeilegungsverfahren
Die Europäische Kommission stellt Verbrauchern eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung ("OS-Plattform") bereit. Sie können diese Plattform unter http:// ec.europa. eu/consumers/odr/ abrufen. Die Teilnahme an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten ist freiwillig. Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG nimmt zurzeit an Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten nicht teil.
§ 9 Schlußbestimmungen
Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder des Schriftformerfordernisses sind schriftlich zu erklären. Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Düsseldorf. Sollten Teile unserer AGB oder des Maklervertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahe kommt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn Aengevelt sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Aengevelt ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Stand: 23. Dezember 2020