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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Exklusive Hochhausflächen im Westend

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Eingangsbereich
Eingangsbereich
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Büro
Büro
Büro
Konferenzbereich
Konferenzbereich
Konferenzbereich
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Eingangsbereich
Büro
Konferenzbereich

Objektdetails

Objektnummer:
153001
Objektart:
Büro
Standort:
Frankfurt am Main
Stadtteil:
Westend
Baujahr:
1969
Modernisierung:
2008
Bürofläche:
132,00 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
27,00 €/m²
Provision:
nein
Barrierefrei:
ja
Personenaufzug:
ja
Nebenkosten:
5,90 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energieverbrauchsausweis

Befeuerungsart:

Öl

Beschreibung

Das imposante, 22-stöckige Bürohaus im noblen Frankfurter Westend überzeugt schon von außen durch seine attraktive Architektur. Sie betreten das Gebäude über die Empfangshalle direkt von der Bockenheimer Landstraße aus. Der besetzte Empfang begrüßt Gäste und Mitarbeiter des Hauses. Über den in Naturstein gehaltenen Eingangsbereich gelangen Sie zu den Aufzügen, die Sie in die gewünschten Etagen befördern. Durch umfangreiche Aus- und Umbauarbeiten entspricht die Ausstattung der Büroflächen den höchsten und modernsten Standards. Die optional klimatisierten Räume bieten einen atemberaubenden Blick auf die Skyline und den Taunus.

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Lage

Das Objekt befindet sich im Westend, direkt an der bekannten und renommierten Bockenheimer Landstraße. Dieser Standort zeichnet sich durch seine zentrale Lage nahe der City und des Frankfurter Bankenviertels aus, in dem in Hochhäusern der neuen Generation internationale Großfirmen Ihren Sitz haben. Das Westend selbst ist geprägt von Stilaltbauten Mitte des 19. Jahrhunderts. Zwischen den zahlreichen freistehenden Villen und Parks finden Sie Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants.Entlang der Bockenheimer Landstraße verläuft eine U-Bahn-Linie. Südlich des Westends gelangen Sie zur Messe, die ebenfalls hervorragend an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen ist.

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Grundriss

Grundriss Regelgeschoss Grundriss Regelgeschoss
Grundriss 2 OG ZWG Grundriss 2 OG ZWG
Grundriss Mieterausbau 4OG Grundriss Mieterausbau 4OG
Grundriss Mieterausbau 8OG Grundriss Mieterausbau 8OG

Karte



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Kontakt

Michael Scherer
Name:
Michael Scherer
Adresse:
Große Gaullusstraße 9
60311 Düsseldorf
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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