Energiebedarfsausweis
20 kWh/(m²*a)
Fernwärme
Der Neubau "KONSTANTINUM" wird sich über 8 Etagen erstrecken. Es werden 9 Gewerbeeinheiten entstehen, von denen sich 7 als Ladenflächen im Erdgeschoss und 2 als Büroflächen im 1. Obergeschoss befinden werden. Die Größen variieren zwischen 83 m² und 308 m². Beide Etagen sind jeweils barrierefrei und im Gebäude wird sich ein Aufzug befinden.Die Verkaufsflächen im Erdgeschoss befinden sich in unmittelbarer Gehweglage, verfügen über großzügige Fensterfronten und werden nach individueller Abstimmung mit dem Mieter durch den Vermieter auf Basis eines vorhandenen Budgets ausgebaut. Die Büroflächen können ebenfalls nach Mieterwunsch aufgeteilt und gestaltet werden.Folgende Gewerbeflächen stehen zur Verfügung:Gewerbe 1: EG - Verkaufsfläche/Ladenfläche, 82,33 m²Gewerbe 2: EG - Verkaufsfläche/Ladenfläche, 262,40 m²Gewerbe 3: EG - Verkaufsfläche/Ladenfläche, 105,21 m²Gewerbe 4: EG - Verkaufsfläche/Ladenfläche, 308,82 m²Gewerbe 5: EG - Verkaufsfläche/Ladenfläche, 91,48 m²Gewerbe 6: EG - Verkaufsfläche/Ladenfläche, 117,20 m²Gewerbe 7: EG - Verkaufsfläche/Ladenfläche, 153,30 m²Gewerbe 8: 1. OG - Büroflächen, 85,91 m²Gewerbe 9: 1. OG - Büroflächen, 148,33 m²
Das Wohn und Geschäftshaus ist in unmittelbarer Nähe des Leipziger Innenstadtrings gelegen und in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar. Das Gebäude befindet sich an der Ecke Kohlgartenstraße/Konstantinstraße. Diese Grenzlage zwischen dem Zentrum, Zentrum Ost sowie dem "Graphischen Viertel" bietet eine perfekte Anbindung an die umliegenden Verkehrsachsen. Bus- und Straßenbahnhaltestellen befinden sich in unmittelbarer Umgebung.Die Nachbarschaft zeichnet sich durch namhafte Unternehmen und Schulungszentren aus, womit die Beschäftigten und Nutzer des ÖPNV´s potenzielle Kunden darstellen.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.