Energieverbrauchsausweis
Gas
Die sechs repräsentativen Bürogebäude des Komplexes (Kanzlerstraße 2,4,6 und Oberrather Straße 2,4, 6) bilden eine harmonische Einheit innerhalb einer parkähnlich gestalteten Anlage. Das "Bürocenter Nord" verfügt über ein umfangreiches Stellplatzangebot mit eigener Tiefgarage, einen gehobenen Kantinenbereich mit Cateringservice, sowie ein neues Konferenzzentrum mit modernster Medientechnik. Jedes Gebäude wird über ein separates, individuell gestaltetes und modernisiertes Entree erschlossen. Mit modernen 13-Personenaufzügen gelangen Sie jeweils in die oberen Etagen. Die Mietflächen werden komplett renoviert übergeben, Ausbau und Raumaufteilung können nach Mieterwunsch erfolgen.
Die Büroetagen im "Büro-Center Nord" sind in Düsseldorf Rath in bester Verkehrslage mit idealen Verkehrs- und ÖPNV-Anbindungen gelegen. Sie verfügen über schnelle Anschlüsse an die Autobahnen A52 (Düsseldorf/Essen) und A44 (Flughafen "Düsseldorf Airport"/AB-Kreuz Ratingen-Ost mit der A3 in die Richtung Oberhausen oder Frankfurt/M). Weiterhin besteht eine ideale Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz: Die S-Bahn, Straßenbahn- und Bus-Haltestelle "Düsseldorf Rath" liegt rund drei Gehminuten entfernt. Zudem bietet das benachbarte Stadtteilzentrum Düsseldorf-Rath gute Nahversorgungsmöglichkeiten.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.