Energiebedarfsausweis
Erdgas leicht
Die moderne Architektur des 5-geschossigen Gebäudes, gepaart mit ästhetischem, funktionalem und umweltfreundlichem Anspruch, bietet ebenso hochwertige Büro- wie Präsentationsflächen. Diese können individuell nach Ihrem Bedarf einzeln oder verbunden angemietet werden und sind mit raumweise steuerbaren Heizungs- und Kühlmöglichkeiten versehen. In den repräsentativen Erschließungstreppenhäusern befinden sich zudem die Aufzüge. Es stehen Parkplätze direkt neben dem Haupteingang sowie weitere Stellplätze in der Tiefgarage zur Verfügung.
Langenfeld mit ca. 60.000 Einwohnern zeichnet sich durch seine optimale Lage zwischen den Rheinmetropolen Köln und Düsseldorf aus. Ferner wird in Langenfeld der zweit niedrigste Gewerbesteuerhebesatz des Landes NRW erhoben. Über die Autobahnkreuze Düsseldorf-Süd (A 46/A 59) und Hilden (A 46/A 3) ist eine sehr gute Anbindungen an das überregionale Autobahnnetz gegeben. Die A 59 führt über die A 44 zum Flughafen "Düsseldorf Airport", das "Messe- und Congress-Center" Düsseldorf und die Beneluxländer sowie über die A 3 in Richtung Köln und das Ruhrgebiet. Die Gewerbeeinheit liegt in einem gut erreichbarem Gewerbepark. Neben einigen kleinen Geschäften und einem großen Kaufhaus konzentriert sich das Einkaufsangebot in der Markthalle und der Stadtgalerie. Langenfeld ist ein gefragter Standort für Unternehmen aus allen Bereichen der Wirtschaft, insbesondere für innovative Unternehmen aus den Bereichen der Dienstleistung, Technologie, Informations- und Kommunikationstechnik.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.