Als Grundflächenzahl (GRZ) wird im überwiegenden Teil des Geltungsbereichs 0,4 als Höchstmaß festgesetzt. Das bedeutet, dass nur 40% des Baugeländes (das sind nur etwa 30 % des Gesamtgrundstücks) bebaut werden. Dadurch ergibt sich ein überdurchschnittlicher Grünanteil und eine geringe Bodenversiegelung.
Nur punktuell, in den städtebaulich stärker verdichteten Bereichen, darf die GRZ von 0,4 durch notwendige Nebenanlagen bzw. Tiefgaragen überschritten werden. Dies betrifft die drei- bis viergeschossige Bebauung an den Quartiersplätzen, die Geschossbauten Ecke Lenaustraße / Planstraße A sowie die Stadtvillen nördlich der Planstraße A.
Ein Kontrapunkt zu den stärker verdichteten Bereichen wird ein Angebot an Einfamilienhäusern mit Villencharakter geschaffen werden. Diese werden auf großen Grundstücksflächen (Mindestgröße 1.000 m²) als Einzelhäuser im Norden des westlichen und mittleren Baufeldes angeordnet. Die GRZ in diesen Bereichen wird mit 0,3 festgesetzt, um eine aufgelockerte Bebauung im Anschluss an den zu erhaltenen Baumbestand im Norden des Geländes und im Übergang zur bestehenden Wohnbebauung zu realisieren.
Die Gliederung in verschieden klassifizierte Wohngebiete ermöglicht Ihre Auswahl unter sehr unterschiedlichen Einfamilienhaustypen mit verschiedenen baulichen Dichten (z. B. freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihen- und Kettenhäuser) und sichert einen vielseitigen und interessanten Gebäudemix innerhalb des für Einfamilienhausbau vorgesehenen Bereichs.
Die Standortgunst und der Bebauungsplan gehen sehr flexibel auf die Marktsituation ein und ermöglichen Neubauten zur Eigennutzung (Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser) und zur rentablen Kapitalanlage sowohl beim hochwertigen Geschosswohnungsbau als auch beim Erwerb von Einfamilienhäusern. Das ist eine Rarität am Düsseldorfer Immobilienmarkt







