Ein wesentliches städtebauliches Ziel ist die hochwertige Gestaltung des künftigen Stadt- und Ortsbildes unter Beibehaltung eines hohen Maßes an Flexibilität für die Wünsche Bauwilliger. Zur Zielsicherung dient ein verpflichtendes „Gestaltungshandbuch“ für die Naubauausführungen. Als Kernelemente der gestalterischen Regelungen sind folgende Vorgaben in den Bebauungsplan eingeflossen:
Festlegung einheitlich zu gestaltender Baugruppen
Gebäude innerhalb einer zusammenhängenden überbaubaren Fläche sind einheitlich in Dachform, Fassadenmaterialien und -farbe zu gestalten. Dies trägt wesentlich zum ruhigen Erscheinungsbild der „Gartenstadt“ bei. Die geplanten Häuser sind vor Bauantragstellung hinsichtlich der Gestaltung und Baugruppenbildung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadtplanungsamt, abzustimmen. Die benachbarten Baugruppen sind ihrerseits kleinteilig genug, um mit den angebotenen verschiedenen Gestaltungselementen im Ganzen ein abwechslungsreiches und interessantes Stadtbild entstehen zu lassen.
Dach- und Fassadengestaltung - Verwendung von Materialien und Farben
Der Bebauungsplan und das Gestaltungshandbuch steuern die Gestaltungsmerkmale für Dächer- und Fassaden im Plangebiet. Es werden nur ausgewählte Fassadenfarben- und Materialien sowie ausgewählte Dachformen, -farben, -neigungen und -aufbauten zugelassen, die sich im Wesentlichen an regions- und ortstypischen Gestaltungselementen wie z. B. dunkle Dacheindeckungen, Putz und Klinker als Fassadenelemente anlehnen.







